Was steht auf der Verordnung?

 

Motorisch funktionelle Behandlung

Diese Behandlungsform wird eingesetzt, wenn Knochen, Gelenke und Muskeln auf Grund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt sind und deshalb Alltagsaufgaben nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeführt werden können. Die Behandlungsdauer für diese Leistung beträgt 30 min.

sensomotorisch perzeptive Behandlung:

Bei dieser Behandlungsleistung geht es in erster Linie um die Kopplung der Wahrnehmungsleistungen mit den motorischen Funktionen. Insbesondere Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Klienten mit Schlaganfall, Parkinson oder Multipler Sklerose erhalten diese Form der Anwendung. Aber auch zahlreiche Diagnosen im Kindes- und Jugendalter werden erhalten eine sensomotorisch perzeptive Behandlung. Die Behandlungsdauer beträgt bei dieser Leistung 45 min.

 

Hirnleistungstraining

Das Hirnleistungstraining wird dann verordnet, wenn Fähigkeiten wie Gedächtnis, Merkfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit des Patienten im Focus der Ergotherapie stehen sollen. Verordnet wird das Hirnleistungstraining häufig bei anfänglicher Demenz, bei Patienten mit Denkstörungen zum Beispiel im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen oder bei Patienten nach Schädel-Hirn-Trauma. Das Hirnleistungstraining dauert 30 min.

 

Psychisch funktionelle Behandlung

Diese Behandlungsmaßnahme wird dann verordnet, wenn Klienten auf Grund einer Krankheit Schwierigkeiten dabei haben mit eigenen oder fremden Emotionen umzugehen oder ihr Verhalten in sozialen Situationen nicht gut anpassen können. Typische Probleme der Klienten sind beispielsweise fehlender Antrieb, verlangsamtes Tempo, schlechte Fähigkeiten der Selbsteinschätzung, Schwierigkeiten in der Kommunikation bis hin zu Schwierigkeiten in der Alltagsversorgung. Die Behandlungszeit beträgt 60 min.

 

Gruppentherapie

Der Großteil unserer Therapieangebote kann vom Arzt auch als Gruppentherapie verordnet werden und natürlich bieten wir auch entsprechende Gruppenmöglichkeiten an. Dies bedarf aber für jeden Standort und jede Verordnung einer individuellen Abstimmung mit den Therapeuten vor Ort. Vor Eingliederung in eine Gruppe ist es unser Bestreben mit jedem Patienten vorab eine Einzeltherapie durchzuführen, um gemeinsam herauszufinden, ob die Zusammenarbeit in einer Therapiegruppe schon mit den Fähigkeiten des Klienten vereinbar ist.

 

Hausbesuche

Natürlich bieten wir unsere Dienstleistungen auch als Hausbehandlung an. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Verordnung mit dem Vermerk Hausbesuch. Teilweise können wir unsere Leistungen in Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten oder Schulen erbringen. Dies unterliegt speziellen Reglungen von Seiten der Krankenkassen und Bedarf immer einer individuellen Absprache und Genehmigung durch den Kostenträger.